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Zum 01.09.2010 bietet das Bundesamt für den Zivildienst Ausbildungsplätze zur/zum Verwaltungsfachangestellen mit Erwerb der Fachhochschulreife |  |



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Die Schutzimpfung gegen Influenza A (H1N1) ist für Zivildienstleistende freiwillig und kostenfrei. Das Bundesamt für den Zivildienst beteiligt sich dazu an den in den Bundesländern für diese Schutzimpfung eingerichteten Fonds. Die Durchführung der Impfungen wird von den Ländern in eigener |  |
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Die Evangelische Kirche im Rheinland veranstaltet am 03.12.2009 eine Rüstzeit zum Thema "Vertrauensleute". |  |
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Die Veranstaltung am Dienstag, 03.11.2009 richtet sich an Mitarbeitende in den Verwaltungen von nordbayerischen Dienststellen, besonders auch an Neueinsteiger. |
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Wegen der Ausbreitung der neuen Influenza A(H1N1) hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die höchste Pandemiewarnstufe ausgerufen. Der Krankheitsverlauf in Deutschland ist bisher relativ mild. |


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Die Zivildienstgruppe Köln bietet den Mitarbeiterinnen & Mitarbeitern von Zivildienststellen einen Blick hinter ihre Kulissen. |
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Für Mitarbeiter/innen von Zivildienststellen bietet die Zivildienstschule Sondershausen Fortbildungsseminare im Oktober 2009 an. |
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Für Schäden, die ein Zivildienstleistender seiner Dienststelle zufügt, kommt das Bundesamt grundsätzlich nicht auf. |
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Herr Jochen Frischmann (Zuständigkeitsbereich T 3) übernimmt ab dem 01.09.2009 den Landkreis Rhön-Grabfeld. |
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Frau Susanne Burger übernimmt zum 17.08.2009 den Zuständigkeitsbereich 12 (Wolfsburg). |
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Am 29.07.2009 trat das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Es erweitert die Rechte der Bahnkunden z.B. bei Verspätungen oder Personenschäden. |
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Zivildienstleistende zahlen keine Praxisgebühr und keine Eigenanteile und Zuzahlungen nach dem Sozialgesetzbuch für ambulante und stationäre Behandlungen, Krankengym- nastik oder Massagen, Hilfsmittel und Arzneimittel. |  |
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Der Zivildienststelle obliegt die Einweisung von Zivildienstleistenden in ihre Aufgaben. Dabei sind die Gegebenheiten in der Einrichtung und die einschlägigen Vorkenntnisse des einzelnen Dienstleistenden jeweils zu berücksichtigen. |
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Betankt ein Zivildienstleistender einen ihm anvertrauten Dienstwagen mit dem falschen Kraftstoff, so handelt er in der Regel grob fahrlässig und kann auf Antrag der Dienststelle durch das Bundesamt unter den Voraussetzungen des § 34 Zivildienstgesetz für den entstandenen Schaden in |
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Das Dritte Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Gesetze (Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz) vom 14. Juni 2009 wurde am 17. Juni 2009 verkündet. Dieses Gesetz ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1229 veröffentlicht worden. |
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Die Entscheidung, ob die Zivildienstzeit oder ein Teil davon als Praktikum zu einer Berufsausbildung oder zu einem Studium anerkannt werden kann, wird nicht durch das Bundesamt für den Zivildienst getroffen. |
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Insbesondere für Beauftragte und Vorgesetzte der Dienststellen, die für die Betreuung der Dienstleistenden verantwortlich sind, gibt es jetzt eine Informationsmappe. |
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Bei einer Versorgung mit Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich und Einlagefüllungen (Inlays) übernimmt das Bundesamt nur die Kosten, die bei Füllungen mit Amalgam angefallen wären. Diese Kosten sind von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt mittels des Zahnbehandlungsscheines über die Kassenzahnärztliche Vereinigung abzurechnen. |
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Die Zivildienstschule Ritterhude ist durch einen Blitzeinschlag in der Telefonanlage bis auf weiteres nur über folgende Rufnummer (Handy) erreichbar: 0175 / 4929939 |
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