Die Beklagte wird verpflichtet, festzustellen, dass beim Kläger zu 1.) ein Abschiebehindernis nach § 60 Abs. 7 AufEnthG hinsichtlich der Türkei solange vorliegt, bis entweder der Kläger in Deutschland eine Lebertransplantation erhalten hat und sein nachoperativer Zustand stabil und er
Der Kläger, der Verband "Junge Nationaldemokraten", begehrt die Feststellung, dass die Auflösung einer Veranstaltung am 16. Januar 2005 durch die Polizei rechtswidrig war. Der Kläger plante am 16. Januar 2005 die Durchführung einer Veranstaltung im Raum Bremen. Nach mehreren vergeblichen
Er nimmt seit 19.03.2007 an dem Nichtschüler-Abiturkurs der Volkshochschule F. mit voraussichtlicher Abschlussprüfung im Juni 2009 teil. Der Kläger wohnt seit 13 Jahren bei seinen Großeltern H. und I. J., B., C.. Sein leiblicher Vater K. L. lebt mit seiner
Er ist Eigentümer eines an der B. - Straße gelegenen dreieckigen Hausgrundstücks. Das Grundstück des Klägers befindet sich in der Spitze der Gabelung der B. -Straße. Südlich des Grundstücks verläuft die B. - Straße als eine Art Verbindungsstraße, die nach
Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig, weil er zwar fristgerecht gestellt worden ist, binnen der für seine Begründung maßgeblichen Frist aber keine Darlegung der Zulassungsgründe im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO erfolgt ist,
Die Satzung des Altersversorgungswerkes der Zahnärtzekammer Niedersachsen verstößt insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, als sie es ermöglicht, aus dem EU-Ausland zugezogene Zahnärzte von der Pflichtmitgliedschaft zu befreien, nicht aber aus anderen Bundesländern zugezogene Zahnärzte.
G r ü n d e : I. Am 8. Mai 2008 um 20:59 Uhr wurde mit dem auf die Antragstellerin zugelassenen PKW mit dem Kennzeichen AUR außerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 40 km/h
Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Höhe von Rentenleistungen nach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden. Der Kläger wurde am 8. Oktober 1938 geboren. Am 24. April 1947 wurde er durch einen Angehörigen der britischen Streitkräfte bei einem Verkehrsunfall
Die Klägerin ist approbierte Ärztin und Mitglied der Beklagten. Sie ist seit vielen Jahren unbefristet beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen Niedersachsen (MDKN) als Gutachterin beschäftigt. Die Klägerin erzielte in den Jahren 1997 bis 2005 den Einkommenssteuerbescheiden zufolge Einkünfte aus ärztlicher
Tatbestand Der Kläger begehrt die Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen, die ihm anlässlich der Verordnung des Arzneimittels "Viagra" entstanden sind. Am 27. März 2008 unterzog er sich - bei histologisch gesichertem Prostatakarzinom - einer beidseitig nerverhaltenden radikalen Prostatektomie, in deren
Das Verwaltungsgericht hat die Beklagte unter Aufhebung der dienstlichen Beurteilung des Klägers vom 27. November 2003 / 5. Januar 2004 (Bl. 4 ff. der Gerichtsakte - GA-) und des Widerspruchsbescheides ihrer Rechtsvorgängerin (Bl. 12 f. GA) vom 22. April 2004
Der Rechtsstreit wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-316/07 u. a. (Vorlagebeschlüsse des VG Gießen, Beschluss vom 7. Mai 2007 - 10 E 13/07 - und des VG Stuttgart, Beschluss vom 24. Juli 2007 -
in den deutschen Staatsverband. Sie wurde am 19. August 1982 in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Ihre nach ihren Angaben 1952 bzw. 1950 in Beirut geborenen Eltern reisten am 12. August 1981 versehen mit Laissez-Passer-Papieren des Libanon in die Bundesrepublik Deutschland
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht das beklagte Amt zuvor
Gründe Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Die von ihr geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der grundsätzlichen Bedeutung
Der aus Hawler (Arbil) im Nordirak stammende und am 2. Mai 1965 geborene Kläger - irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und sunnitischer Moslem - wendet sich mit seiner Klage gegen die Aufhebung der ihm von der Beklagten erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Der
Bestimmt ein erschließungsrechtlicher Vertrag, dass die vertragsschließende Gemeinde die Verkehrsanlagen nach deren Fertigstellung und bautechnischer Abnahme übernimmt, so handelt es sich um einen Vertrag über Grundstücke i.S.v. §§ 6 Abs. 4 BauGB-MaßnahmenG, 313 Satz 1 BGB (ebenso nunmehr §§ 124
Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den Bau einer Ortskernentlastungsstraße durch das Gebiet der Beigeladenen. Durch das Gebiet der Beigeladenen führt die Landesstraße L 216 als Ortsdurchfahrt. Die L 216 verbindet die Bundesautobahn A 7