Die Regelung der Bundeswehr, Wehrpflichtige grundsätzlich zum ersten Kalendertag eines Monats einzuberufen, ist seit dem 01.04.2008 auch für Zivildienstleistende übernommen worden. Fällt der Monatserste auf einen Freitag, Samstag, Sonntag oder Feiertag, so ist der Dienst wie bisher erst am folgenden
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