Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können anstelle des Zivildienstes einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvieren. Um das Freiwillige Jahr als Ersatzdienst anerkennen zu können, benötigt das Bundesamt für den Zivildienst eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer und einer anerkannten Trägerorganisation.
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