Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte mehr Rechte: Das neue Versicherungsvertragsrecht stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer und verbessert die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge. Die Broschüre "Das neue
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