Allerdings werde es vermutlich weder disziplinarische Schritte noch ein Strafverfahren gegen die Juristin geben, hieß es aus Justizkreisen. Die Juristin hatte in einem Scheidungsverfahren argumentiert, im marokkanischen Kulturkreis des Paares sei das Züchtigungsrecht des Ehemannes nicht unüblich.
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