Das nach dem Glücksspielstaatsvertrag geltende Verbot der Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele via Internet ist für Nordrhein-Westfalen bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 (Az.: 13 B 736/09) den Antrag des Wettanbieters bwin auf Aussetzung der
» Voller Text »