Die Würfel sind gefallen: "14 neue Rosensorten dürfen sich ab sofort mit dem ADR-Prüfsiegel schmücken", freut sich Andreas Lösch von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau [LWG] in Veitshöchheim für die Verbraucher. Denn ADR heißt Allgemeine Deutsche Rosenneuheitenprüfung und
» Voller Text »