LPA) Bis 15. Dezember haben ehrenamtliche Vereine und Organisationen Zeit, ihre Meldung in Zusammenhang mit den Einkommenssteuer-Erleichterungen an die staatliche Einnahmen-Agentur zu richten. Darauf weist das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten hin, das dieser Tage ein entsprechendes Rundschreiben an die Vereine verschickt.
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