Die Beschwerde, mit der der Antragsteller eine Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 1.000 EUR festgesetzten Streitwerts auf 50 EUR, höchstens 250 EUR anstrebt, hat keinen Erfolg. In seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Beseitigung des streitigen Werbeschildes für
» Voller Text »