Der Antragsteller wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den im Tenor genannten Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht seinen Antrag abgelehnt hat, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, den Beigeladenen zum Polizeioberkommissar zu befördern und diesem eine entsprechende
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