Bern. Der Bundesrat will mit punktuellen Änderungen des Obligationenrechts, des Zivilgesetzbuchs und der Zivilprozessordnung den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten regeln. Der Staat nimmt allerdings damit den Vertragsparteien die Verantwortung für nachrichtenlose Vermögenswerte nicht ab. Der Bundesrat hat am Mittwoch entsprechende
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