Dresden (dpa) - Ein als gefährlich geltender Kinderschänder ist nach Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig auf freiem Fuß. Er stehe nun per Gesetz unter Führungsaufsicht, sagte am Mittwoch eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft ...
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