Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berechnung der Rente des Beschwerdeführers aus der Zusatzversorgung der im Ausgangsverfahren beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der LÃnder (VBL). Die Höhe seiner seit dem 1. November 2000 bezogenen, damals nach dem Gesamtversorgungsprinzip errechneten Rente war unter
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