
Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von Ghetto-Renten
Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat am 7. Februar 2012 in zwei Verfahren (B 13 R 40/11 R und B 13 R 72/11 R) entschieden, dass für Nachzahlungen aufgrund von Überprüfungsbescheiden zu sog Ghetto-Renten keine Sonderregeln gelten. Auch insoweit sind ...



















