Für Arbeit im Ghetto während des Zweiten Weltkriegs steht NS-Opfern grundsätzlich eine Rente zu. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts stehen den Betroffenen auch dann Zahlungen aus der Deutschen Rentenversicherung zu, wenn im Ghetto Arbeitspflicht bestand und die Entlohnung ausschließlich in
