Nach der Zielsetzung des Filmförderungsgesetzes (FFG) ist die Neuerrichtung von Lichtspielhäusern nur dann förderungswürdig, wenn dadurch Strukturverbesserungen in einer Region verbunden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 28. Oktober 2009 (Az.: 6 C 31.08 und 6 C 32.08;
