1. Die Ausgabe und spätere Einlösung von "Zuzahlungsgutscheinen" durch Apotheken, mit denen den gesetzlich Krankenversicherten die vorgeschriebene Eigenbeteiligung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erspart werden soll, verstößt auch dann gegen die Arzeimittelpreisbindung, wenn die Gutscheine von kooperierenden Krankenkassen abgestempelt und an ihre
