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21 Juli 2007 (Zeitzone GMT 00:00)  Anzahl der Seiten in Deutsch: 767
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Rechtsprechende Gewalt (Welt) RSS 2.0

Wiederholung der bestandenen zweiten juristischen Staatsprüfung zur Notenverbesserung

21.07.2007 07:41    dbovg.niedersachsen.de
Der für den Fall des Bestehens der zweiten juristischen Staatsprüfung aus § 19 NJAG folgende Ausschluss der Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung mit dem Ziel der Notenverbesserung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.


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