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6 November 2009 (Zeitzone GMT 00:00)  Anzahl der Seiten in Deutsch: 772
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Rechtsprechende Gewalt (Welt) RSS 2.0

1 BvR 3474/08 vom 15.10.2009

06.11.2009 14:27    bverfg.de
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle sowie hierzu ergangene Gerichtsentscheidungen.


1 BvR 3522/08 vom 15.10.2009

06.11.2009 14:27    bverfg.de
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle sowie hierzu ergangene Gerichtsentscheidungen.

2 BvL 3/05 vom 13.10.2009

06.11.2009 14:27    bverfg.de
Die Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der tariflichen Einkommensteuer des barunterhaltspflichtigen Elternteils um die Hälfte des gezahlten Kindergeldes im Veranlagungszeitraum 2001 in Fällen, in denen eine Anrechnung des Kindergeldes
2 BvL 3/05 vom 13.10.2009

Zum Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung und mehreren Bewerbern

06.11.2009 14:26    dbovg.niedersachsen.de
Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124a Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen nicht vor. Ernstliche Zweifel i.S. dieser Vorschrift
Zum Verfahren bei der Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen Linienverkehrsgenehmigung und mehreren Bewerbern


Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in "Altfällen"

06.11.2009 14:26    dbovg.niedersachsen.de
I. Den Klägern wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Februar 2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Stahmann, Berlin, zur Vertretung beigeordnet. Unter dem 17. Februar 2009 beantragte der Prozessbevollmächtigte der Kläger einen Vorschuss auf die aus der Staatskasse zu zahlenden
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr in "Altfällen"

Entscheidungskompetenz des Fachsenats nach § 189 VwGO

06.11.2009 14:26    dbovg.niedersachsen.de
Die Anträge der Klägerin sind unzulässig. Nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO stellt das Oberverwaltungsgericht durch den nach § 189 VwGO zuständigen Fachsenat auf Antrag eines Beteiligten durch Beschluss fest, ob die auf § 99 Abs. 1 Satz
Entscheidungskompetenz des Fachsenats nach § 189 VwGO

Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet

06.11.2009 14:25    dbovg.niedersachsen.de
Tatbestand Die Kläger wenden sich gegen die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 3. März 2003. Mit dieser Genehmigung wurde den Beigeladenen die Aufstockung der auf ihrem Grundstück vorhandenen Garage genehmigt und die Nutzung des aufgestockten Geschosses zur Kleintierhaltung von 39
Taubenhaltung im allgemeinen Wohngebiet

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