Die Antragstellerin beantragt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Untersagungsverfügung des Antragsgegners vom 26.06.2009, durch die ihr auf der Rechtsgrundlage des § 22 Abs. 4 Satz 2 Niedersächsisches Glücksspielgesetz (NGlüSpG) i. V. m. § 9 Abs. 1
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