Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen. Die Klägerin erhielt aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft, genauer gesagt aus dem so genannten Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) auf der Grundlage der Verordnung (EG)
