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5 Juli 2008 (Zeitzone GMT 00:00)  Anzahl der Seiten in Deutsch: 767
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Rechtsprechende Gewalt (Welt) RSS 2.0

Gemeinschaftsrechtliche Zuwendungen zur Förderung des ländlichen Raumes

05.07.2008 18:39    dbovg.niedersachsen.de
Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg, weil die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht vorliegen. Die Klägerin erhielt aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft, genauer gesagt aus dem so genannten Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) auf der Grundlage der Verordnung (EG)


Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung

05.07.2008 18:35    dbovg.niedersachsen.de
Der Zulassungsantrag ist unzulässig, weil er nicht fristgerecht begründet worden ist und der Klägerin eine Wiedereinsetzung in die Begründungsfrist nicht gewährt werden kann. Wird die Berufung nicht in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen und beantragt daher ein Beteiligter ihre Zulassung,

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