LPA - Zivilinvaliden, Zivilblinde und Taubstumme können im kommenden Jahr erst am 16. Januar über ihre Rente verfügen. Normalerweise ist der 2. jeden Monats Auszahlungstermin für die finanziellen Leistungen. Darauf macht das zuständige Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden
