Dass behinderten Menschen und deren Angehörigen Versicherungen vorenthalten werden, ist in Österreich seit Jahren ein Ärgernis. Anläufe dies zu ändern gab es schon einige; manche waren auch erfolgreich - andere wieder nicht.
Das Menschenrecht auf inklusive Bildung: Bereits im ersten Absatz des Artikels 24 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichten sich die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.
Was Integration genau ist, und unter welchen Bedingungen Menschen mit Behinderungen als integriert betrachtet werden können, kann prinzipiell nicht objektiv festgestellt werden", so eine These bei Integrations-Tagung. Ein Kommentar.