Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei dem regelmäßigen Verkauf von Gegenständen in größerem Umfang möglicherweise auch Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss. Ein Ehepaar hatte auf eBay Modelleisenbahnen, Puppen, Porzellan, Briefmarken und Software angeboten und diese als Privatverkäufe deklariert.Mehr
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