Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz die Hersteller derartiger Geräte zu Recht verpflichtet, die auf den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bereitgestellten und mit Altgeräten gefüllten Behältnisse auf eigene Kosten zurückzunehmen und zu entsorgen, auch
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den im Tenor bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem es den Antrag, " die Bewerbung mit seinem "Kinderkarussell, Durchmesser 10 m" auf Teilnahme am Hamelner Weihnachtsmarkt 2009 bis zu einem vom Gericht festzusetzenden Zeitpunkt unter
1. Der Senat hält an seiner im Eilverfahren 1 ME 256/04 (NdsVBl. 2005, 132 = ZfBR 2005, 281 = BRS 67 Nr. 64 = BauR 2005, 975) entwickelten Auffassung fest, abstandsrechtlich sei nur auf die UMTS-Antenne abzustellen, wenn das sie