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19 Juli 2008 (Zeitzone GMT 00:00)  Anzahl der Seiten in Deutsch: 767
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Rechtsprechende Gewalt (Westeuropa) RSS 2.0

Besetzung des Samtgemeindeausschusses (Vorausmandat)

19.07.2008 19:07    dbovg.niedersachsen.de
Die Beteiligten streiten um die Besetzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Brookmerland (Landkreis Aurich). Am 10. September 2006 fanden in der Samtgemeinde Brookmerland Neuwahlen zum Samtgemeinderat statt. Von den 16.113 gültigen Stimmen entfielen 8.052 auf den Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands


Freijahrsregelung

19.07.2008 19:07    dbovg.niedersachsen.de
kann im Falle eines einen Monat überschreitenden Zeitraums einer Dienstunfähigkeit aus dienstlichen Gründen verlängert werden (§ 8a Abs. 2 NdsArbZVO). Ein solcher dienstlicher Grund liegt nicht vor, wenn die Verlängerung der Ansparphase durch eine nach Durchführung der Freijahrsreglung festgestellte dauernde

Betriebsprämie - Verstoß gegen Cross-Compliance-Vorschriften (hier: Führung des Bestandsregisters Rinder)

19.07.2008 19:01    dbovg.niedersachsen.de
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben

Einseitige Erledigungserklärung des Beklagten nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

19.07.2008 19:01    dbovg.niedersachsen.de
Zu entscheiden ist über den Zulassungsantrag des Beklagten. Zwar hat der Beklagte mit Schriftsatz vom 22. Februar 2008 den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der Kläger hat sich dieser Erledigungserklärung aber ausdrücklich nicht angeschlossen. Die Erledigungserklärung des Beklagten

Aufenthaltsrecht - keine Duldung für angebliche Roma aus dem Kosovo

19.07.2008 19:01    dbovg.niedersachsen.de
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Juni 2008 hat keinen Erfolg. Aus den von den Antragstellern zur Beschwerdebegründung dargelegten und vom Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO allein zu prüfenden Gründen

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