Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23.5.2008 bei seiner Beratung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" erwartungsgemäß nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit folgte das Plenum der Länderkammer der Empfehlung des Rechtsausschusses vom 8.5.2008.
