Angeblicher Persönlichkeitsrechtsschützer ist nichts anderes als übler VerleumderDer so genannte "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth, der in letzter Zeit durch vor allem durch sehr fragwürdige juristische Leistungen und noch mehr durch gegen ihn gerichtete Urteile von Strafkammern auffiel, denkt offensichtlich
