Die Bundesnetzagentur hat die Jahresstatistik zur Telefonüberwachung für das vergangene Jahr veröffentlicht. Danach wurden 2007 insgesamt 44.278 Anschlüsse abgehört, ein neuer Höchststand. Nach der Strafprozessordnung dürfen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nur in Fällen von besonders schwerer Kriminalität angewendet werden. Dazu bedarf
