1. Zur Frage, ob eine Sachentscheidung ergehen darf, wenn ein Beteiligter nicht mehr in einer dem Vertretungszwang des § 67 VwGO entsprechenden Weise repräsentiert ist.2. Zu den Voraussetzungen einer Rückversetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung.
