In 10.800 Fällen haben deutsche Gerichte im vergangenen Jahr den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Dies geht aus einer heute, Freitag, veröffentlichten Erhebung des statistischen Bundesamtes http://www.destatis.de hervor. Dies bedeutet einen Anstieg von 12,5 Prozent oder 1.200
